Track & Trace

Infolge eines Beschlusses des Europäischen Parlaments müssen seit dem Jahr 2013 sämtliche Explosivstoffe mit einem Datamatrixcode ausgestattet sein. Seit 5. April 2015 müssen sämtliche Unternehmen der Sprengmittel- und Pulverbranche diese Produkte datenmäßig vollständig erfassen. Sie werden dann mit den Daten des Käufers verbunden. Das ganze funktioniert im Normalfall mit Lesegerät und Computer. Die Daten werden nicht der Behörde gemeldet sondern bleiben beim Händler. Erst wenn irgendwo codierter Sprengstoff bzw. die Verpackung (z. B. Pulverflaschen mit aufgeklebtem Datamatrixcode) in Zusammenhang mit einer Straftat auftaucht, kann die Behörde die Daten des Käufers vom Händler erheben. 

Alle Kunden werden ersucht, nach Möglichkeit die Waren telefonisch oder per Email vorzubestellen, damit es zu keinen überlangen Verzögerungen durch das Erfassen der Daten kommt.

Natürlich verursacht dieser Datensammelwahn entsprechende Kosten. Alleine die Anschaffungskosten für Computer, Programme, Scanner, Infrastruktur usw. ging bei unserer Firma in die zehntausende Euro. Die Kosten bei den Herstellern waren eine oder mehrere Zehnerpotenzen höher. Das schlägt sich natürlich auf den Preis durch. Ebenfalls auf den Preis der Produkte schlägt sich die zusätzliche Arbeit des Erfassens durch. So fällt bei der Erfassung einer vollständigen Palette Sprengstoff lediglich ein Lesevorgang an. Wenn man 10 kg Austrogel im Kaliber 30 mm erfassen möchte, fallen 27 Scanvorgänge an. Wenn jemand wie gewohnt je 10 Stück Elektrozünder der Stufen Null bis 20 kaufen möchte, erfordert das 210 Lesevorgänge. Bei 35 Stück pro Stufe (Verpackungsgröße für 3 m Zünder) sind das plötzlich nur mehr 21 Lesevorgänge (für 735 Zünder!). Die Konsequenz: Zünder und Sprengstoff werden in der Kleinmenge durch die stückweise Erfassung deutlich teurer. Viele Händler (und zwar solche Händler, die die Daten gesetzeskonform elektronisch erfassen) verkaufen daher als kleinste Verkaufseinheit eine 25-Kg Kiste. Nachdem diese Praxis zwangsläufig zu einem unerwünschten Sekundärmarkt führt bemühen wir uns, auch kleinere Mengen anzubieten. Die Kunden werden bei dieser Gelegenheit ersucht, ihre Bestellungen vorher telefonisch anzukündigen und speziell bei den Zündern - wenn irgendwie sinnvoll und möglich - immer Packungen zu 35 Stück zu bestellen. Man darf bis zu 10.000 Stück Zünder (entspricht 10 kg Nettoexplosivstoffmasse) bewilligungsfrei lagern. Nachdem in Österreich die Verbraucher keine Erfassung durchführen müssen, wird durch diese Praxis ein beträchtlicher Teil an Arbeit und Kosten gespart. 

Um das System entsprechend wirkungsvoll zu machen, müssten sich jene (vermutlich nicht existierenden) Verbraucher daran halten, die über eine kriminell-terroristische Energie verfügen. Sie dürfen keinesfalls die Codes bei eventuellen terroristischen Aktionen zerstören sonst ist die gesamte teure Erfassungsarbeit umsonst. Ebenfalls umsonst ist die ganze Arbeit, wenn die Terroristen weiterhin Selbstlaborate für ihre Anschläge verwenden. Scheinbar gibt es noch kein Gesetz, welches Terrorismus und Sprengstoffanschläge generell verbietet. Es wäre für die Erhöhung der Sicherheit vermutlich genau so wirkungsvoll wie die strengen Bestimmungen für die Rückverfolgbarkeit von Sprengmitteln. 


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