gemäß § 14 Umweltinformationsgesetz (UIG) – Seveso-III-Richtlinie
Revision 2026 · überprüft am 13.10.2026 · nächste Überprüfung spätestens Oktober 2029
Ruspeckhofer GmbH, Marktplatz 5, 4331 Naarn im Machlande
Anlage: Sprengmittellager Baumgarten I und II, KG Baumgarten, Marktgemeinde Naarn im Machlande, Bezirk Perg, Oberösterreich
Die Anlage unterliegt Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 (Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle, §§ 84a ff GewO 1994). Die Mitteilung gemäß § 84d Abs. 1 GewO 1994 wurde der zuständigen Behörde, der Bezirkshauptmannschaft Perg, übermittelt. Ein Sicherheitskonzept gemäß § 84e GewO 1994 liegt vor.
Die Ruspeckhofer GmbH handelt mit Sprengmitteln, die vorwiegend in Steinbrüchen und auf Baustellen eingesetzt werden. Am Standort werden die Sprengmittel in zwei erdüberschütteten Betonbunkern gelagert, die in einem umzäunten Waldgelände liegen. Dort erfolgen Anlieferung, Einlagerung, Kommissionierung und Auslieferung. Die Sprengmittel werden ausschließlich in zugelassenen Versandverpackungen gelagert; eine Herstellung oder Bearbeitung findet nicht statt.
Sicherheitsrelevante Einrichtungen sind insbesondere die Erdüberschüttung und die Schutzwälle der Lager, getrennte Lagerkammern, einbruchhemmende Türen, die Umzäunung und der Blitzschutz.
Einstufung: Der Betrieb ist ein Betrieb der unteren Klasse nach der Seveso-III-Richtlinie. Die genehmigte Lagerkapazität von 2 × 20 t explosiver Stoffe (Kategorie P1a) liegt über der Mengenschwelle von 10 t und unter der Mengenschwelle von 50 t.
Gelagerte Stoffe: Sprengstoffe (gelatinöse Sprengstoffe, Emulsionssprengstoffe, ANFO, Sprengschnur), Zündmittel (Sprengzünder) und Schießmittel (Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver).
Wesentliche Eigenschaften: Explosive Stoffe können bei einem Brand oder bei starker äußerer Einwirkung explosionsartig umsetzen. Folgen wären eine Druckwelle und Wurfstücke im Umkreis der Lager sowie Brandrauch im Nahbereich. Die gelagerten Sprengstoffe sind Sicherheitssprengstoffe, die durch Stoß oder Reibung bei der Handhabung nicht zur Explosion gebracht werden. Schwarzpulver kann durch Feuer rasch umsetzen und wird deshalb getrennt gelagert.
Mögliche Auslöser eines schweren Unfalls: ein Brand im oder am Lager, auch durch einen Wald- oder Flurbrand, sowie unbefugte Einwirkung von außen.
Auswirkungsbereich: Die Lager liegen inmitten eines Waldes; das nächste Wohnhaus ist rund 800 m entfernt. Innerhalb der behördlich festgelegten Gefährdungsbereiche von 300 m und 600 m um die Lager befinden sich keine Wohngebäude. Grenzüberschreitende Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Im Ernstfall werden die betroffenen Personen von Feuerwehr und Polizei direkt vor Ort gewarnt; der Gefahrenbereich wird abgesperrt.
Diese Information ist dauerhaft abrufbar unter https://www.ruspeckhofer.at/oeffentlichkeitsinformation__notfallinformation/
Betrieb: Ruspeckhofer GmbH, Mag. Maximilian Ruspeckhofer, Marktplatz 5, 4331 Naarn, Tel. 07262 58286-0, spreng@ruspeckhofer.at
Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg, Tel. 07262 551-0, bh-pe.post@ooe.gv.at
Die letzte Seveso-Inspektion durch die Bezirkshauptmannschaft Perg fand am 22.09.2026 statt. Nähere Informationen zur Inspektion erhalten Sie auf Anfrage bei der Behörde.